Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region Göttinger Land
Mitglieder der LAG Göttinger Land sowie die Mitarbeitenden des LEADER-Regionalmanagements
auf der Mitgliederversammlung im November 2024.
Eine besondere Rolle im LEADER-Prozess spielt die Lokale Aktionsgruppe, kurz LAG. Sie setzt sich aus Wirtschafts- und Sozialpartner:innen (Vereine, Verbände, Landvolk, ...) sowie Vertreter:innen der öffentlichen Hand (Bürgermeister:innen, LK-Vertreter:innen, Hochschulen, ...) zusammen.
Organe der LAG sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Vorstand und Mitgliederversammlung tagen in der Regel je dreimal jährlich und fassen ihre Beschlüsse in einfacher Mehrheit. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 50 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder Wirtschafts- und Sozialpartner:innen (WiSo) sind.
Die LAG ist das Entscheidungsgremium und entscheidet darüber, welche Projekte gefördert werden. Der Entscheidungsrahmen wird im Regionalen Entwicklungskonzept der LEADER-Region Göttinger Land (REK) definiert. Das REK wurde von der LAG im Jahr 2021 beschlossen und definiert die Handlungsfelder, Ziele und Fördersätze, die für alle Projektanträge gelten.
Die Lokale Aktionsgruppe im Landkreis Göttingen besteht seit dem 12. Oktober 2000 und umfasst aktuell 54 stimmberechtigte Mitglieder. Von den 54 Mitgliedern sind 38 Partner:innen aus dem Sozial- und Wirtschaftsbereich und 16 Vertreter:innen der Verwaltung einschließlich der Wissenschaft. Die Wirtschaftspartner:innen mit Unternehmen und Unternehmerverbänden stellen insgesamt 7 Vertreter:innen, das entspricht knapp 12 %.
Der Vorstand soll möglichst alle in der LAG vertretenen Fachgebiete repräsentieren und besteht aus einer oder einem Vorsitzenden, zwei Stellvertreter:innen sowie bis zu zwölf weiteren Vorstandsmitgliedern. In der Regel nutzt der Vorstand die Möglichkeit zur Berufung von beratenden Mitgliedern. Neben den vertretenden Personen des Amtes für regionale Landesentwicklung als Bewilligungsstelle sind derzeit Vertreter:innen der Stadt Göttingen sowie aus den Fachbereichen Demografie und Tourismus des Landkreises als beratende Mitglieder im LAG-Vorstand. Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlungen vor und übernimmt die Bewertung aller eingehenden Projektskizzen auf der Grundlage des im REK beschriebenen Bewertungskatalogs (s. Kap. 11). Das Ergebnis der Bewertung wird der LAG zur abschließenden Beschlussfassung im Auswahlverfahren vorgelegt.
Über die Mitgliedschaft in der LAG entscheidet der Vorstand auf Antrag. Antragsberechtigt sind Institutionen oder Organisationen, die im Projektgebiet ansässig sind oder deren wesentliches Aufgabenfeld im Projektgebiet liegt sowie natürliche Personen, die über das eigene Interesse hinaus Impulse für die regionale Entwicklung setzen. (REK, S.98)
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft in der LAG der Region Göttinger Land? Kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson vom LEADER-Regionalmanagement.